Fördervoraussetzungen
Haben Sie eine Idee für ein Projekt? Hier können Sie vorab abklären, ob eine LEADER Förderung ggfs. in Frage kommt.
Fördervoraussetzungen
- Grundsätzlich können nur Projekte gefördert werden, die im LEADER-Gebiet Westlicher Bodensee liegen bzw. diesem nutzen.
- Das Projekt muss mindestens einem der Teilziele des Regionalen Entwicklungskonzepts zugeordnet werden können.
- Das Projekt kann einem der Fördermodule des Landes zugeordnet werden.
- Die förderfähigen Kosten des Projektes sind nicht geringer als 5.000 Euro und nicht höher als 600.000 Euro.
Wichtig: Mehrwertsteuer, Zinsen, Skonto, Sofortrabatte, Eigenleistungen, Ersatzbeschaffungen sind nicht förderfähig. - Schriftliche Antragstellung mit vorgegebenen vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen.
- Das Projekt ist innovativ.
- Es handelt sich um keine Pflicht- und Weisungsaufgaben von Kommunen
- Das Projekt wurde noch nicht begonnen.
- Antragstellung erfolgt durch ein Unternehmen, einen Verein, einen Verband, eine Stiftung, eine Privatperson oder eine Kommune.
- Das Projekt wird noch nicht durch andere EU-Mittel gefördert.
- Es gibt kein anderes Förderprogramm für dieses Projekt.